Leitfaden und Grundsatzregelungen für das Training


1. Gesundheitszustand

Bei allen am Trainingsbetrieb beteiligten Spieler/innen muss vorab durch die Trainer der Gesundheitszustand abgefragt werden. D.h. Spieler*innen mit folgenden Symptomen s.u. dürfen nicht teilnehmen.

Liegt eines der folgenden Symptome vor, müssen diese Personen zu Hause bleiben bzw. einen Arzt kontaktieren: Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome.

Wir bitten darum, sich auch an diese Vorgabe zu halten, wenn o.a. Symptome bei anderen Perso­nen im eigenen Haushalt vorliegen.


Bei positivem Test auf das Coronavirus im eigenen Haushalt, darf die betreffende Person mindestens 14 Tage nicht am Trainingsbe­trieb teilnehmen. Eine „Freigabe“ des Hausarztes muss erfolgen.

Spielerinnen und Spieler, die einer Risikogruppe angehören sollten am Trainingsbetrieb nicht teilnehmen.

Die Teilnahme am Trainingsbetrieb erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

2. Organisatorische Abwicklung

Den Anweisungen der Verantwortlichen (Trainer*innen und Ver­einsmitarbeiter*innen) zur Nutzung des Sportgeländes ist Folge zu leisten.

Gewissenhafte Dokumentation der Trainingsbeteiligung je Trainings­einheit – die Trainer müssen schriftlich dokumentieren, wer am Trainingsbetrieb teilnimmt und wie die Gruppeneinteilungen sind.

   Bildung von Trainingsgruppen (max. 10 Personen), die im besten Fall bei jeder Trainingseinheit in   der gleichen Zusammensetzung trainieren.

   Pro Trainingsgruppe (10 Personen) stehen 400 m² zur Verfügung.  

Alle Trainingsformen müssen unter Einhaltung der Abstandsregeln (1,5m), durchgeführt  werden.

Die gemeinsam benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden.

Die Trainingszeiten sind so zu organisieren, dass ein zeitgleiches Auf­einandertreffen mehrerer Trainingsgruppen vermie­den wird.

Ankunft der Sportler*innen am Sportgelände frühestens zehn Minuten vor Trainings­beginn.

Auf Fahrgemeinschaften bei der Anfahrt ist möglichst zu verzichten.

Alle Teilnehmer*innen kommen bereits umgezogen auf das Sport­gelände.

Verlassen des Sportgeländes direkt nach dem Training.

3. Hygiene- und Distanzregeln

Händewaschen (mindestens 30 Sekunden und mit Seife) / Desinfizieren vor und direkt nach der Trainingseinheit.

Keine körperlichen Begrüßungsrituale (zum Beispiel Händedruck) durchführen.

Mitbringen eigener Getränkeflasche, die zu Hause gefüllt wurde.

Vermeiden von Spucken und von Naseputzen auf dem Feld.

Kein Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln.

Abstand von mindestens 1,5 Metern bei Ansprachen und Trainingsübungen.

4. Auf dem Sportgelände gilt:

Nutzung und Betreten des Sportgeländes ausschließlich, wenn ein eigenes Training geplant ist, frühestens 10  Minuten vor Trainingsbeginn.

Zuschauende Begleitpersonen sind nicht erlaubt.

Die gemeinsame Nutzung von Umkleiden und Duschen ist nicht möglich.

5. Kontaktpersonen bei Fragen zu diesen Grundsatzregelungen zur Corona Pandemie

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Erich Fundinger